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GoodWay EXPRESS GmbH

Die nachfolgenden Bedingungen, die hiermit ausdrücklich vom Versender anerkannt werden, gelten für die Leistungen durch GoodWay bzw. für im Auftrage von GoodWay tätige Dritte (Frachtführer) und bestimmen alle vertraglichen und sonstigen Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Der Versender bestätigt und gewährleistet, dass die Angaben in den Versanddokumenten richtig und vollständig sind und dass die Verpackung der Sendung ausreichend ist, um bei üblicher sorgfältiger Behandlung im Straßen-/ Lufttransport eine unbeschädigte Ankunft/Auslieferung zu gewährleisten. Er gewährleistet weiterhin, dass er rechtlich und tatsächlich über die Sendung verfügen kann, alle für die Beförderung erforderlichen Dokumente vorliegen sowie alle Gesetze, Verordnungen und Anordnungen des Absende-, Durchgangs- und Empfangslandes zu beachten sind. Für Schäden aus der Nichtbeachtung haftet der Versender uneingeschränkt und hat GoodWay bzw. den jeweils beauftragten Frachtführer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Versender verpflichtet sich, die von GoodWay erstellten Auftragsbestätigungen und Frachtbriefe der jeweiligen Frachtführer zu kontrollieren und diese bei wesentlichen Fehlern nicht bzw. erst nach einer ggfs. erfolgten Korrektur zu nutzen.
Als Versender im rechtlichen Sinne gilt diejenige Firma/Person, die GoodWay mit der Vermittlung der Beförderung einer oder mehrerer Sendungen zum Empfänger beauftragt.

Als Frachtführer im rechtlichen Sinne gilt die Firma/Person, der oder die eine tatsächliche Verbringung der Sendung(en) vom Versender zum Empfänger durchführt. Für den Transport einer oder mehrerer Sendungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils beauftragten Frachtführers.
Leistungsumfang:
GoodWay erbringt im nachfolgenden Umfang Leistungen:
  1. Den Einkauf von Transportleistungen zu bestmöglichen Konditionen.
  2. Die Vermittlung von Transporten vom Versender bis zum Empfänger.
  3. Die Rechnungsstellung über die gesamte Transportleistung, ausgenommen Einfuhrzölle und -steuern, an den Versender. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungseingang.
  4. Die Beschaffung und Weiterleitung von Ausliefernachweisen u.ä. vom jeweils beauftragten Frachtführer zu dessen Konditionen.
  5. Die Begleichung der Rechnungen der Frachtführer innerhalb der abgesprochenen Zahlungsfristen.
Ausschlüsse:
In der Regel sind folgende Leistungen ausgeschlossen bzw. bedürfen besonderer Maßnahmen:
  1. Unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Sendungen.
  2. Sendungen von besonderem Wert wie Gold, Edelmetalle, Kunstgegenstände (nicht wiederbeschaffbar), Schmuck (ausgenommen Modeschmuck), Geld, Münzen und Wertzeichen aller Art.
  3. Drogen, Alkohol und Tabak eingeschränkt.
  4. Anstößiges, obszönes oder pornographisches Material (ausserhalb der EU).
  5. von der International Air Transport Association (IATA)-ausgenommene Sendungen sowie Gefahrgüter jeglicher Art
  6. Feuerwaffen und Explosivstoffe.
  7. Radioaktives Material.
  8. Alle Sendungen, deren Transport gesetzlich oder aufgrund von Verfügungen staatlicher Stellen verboten sind, z.B. lebende Tiere.
  9. Sendungen, die Nachteile für andere Sendungen, Personen oder Tiere haben können.
 



 

GoodWay ist Ihr Partner für den weltweiten Waren- und Dokumentenversand

Unsere Geschäftszeiten : Montag bis Freitag von 08.30 bis 16.00 Uhr
Tel.: 04124-608 441/2/3 (ISDN) Fax: 04124-608 847
E-Mail: info@goodway-express.de - info@goodwayexpress.de
Post: Hinterm Hofe 12, 25348 Glückstadt